Info Schulleitungen Schwimmen

Auf der Kultusministerkonferenz der Länder wurden einige Neuerungen in Bezug auf die Deutsche Prüfungsordnung (DPO) Schwimmen verabschiedet, die am 1. Januar 2020 in Kraft getreten sind (s. Anhang).

Information an Schulleitungen vom 11.03.2020

Auch in diesem Jahr versenden wir die Urkunden (Bundesjungendspiele, Jugendschwimmpässe und Seepferdchen) gesammelt mit der Kreispost. Das Bestellformular finden Sie im Anhang.
Für eine zeitnahe Übersicht der benötigten Urkunden für 2020 bitte ich Sie, uns bis Anfang April 2020 (vor den Osterferien) Ihren vollständig ausgefüllten Bestellschein eingescannt per Mail zurückzusenden.

Hinweis zum neuen Deutschen Schwimmpass ab 01.01.2020:

Auf der Kultusministerkonferenz der Länder wurden einige Neuerungen in Bezug auf die Deutsche Prüfungsordnung (DPO) Schwimmen verabschiedet, die am 1. Januar 2020 in Kraft getreten sind (s. Anhang). Seit dieser Änderung existiert der Deutsche Schwimmpass (DSP). Der Deutsche Schwimmpass ist die offizielle Beurkundung der 3-stufigen Leistungsanforderung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene.

Zur organisatorischen Seite:

In den vergangenen Jahren hat der KreisSportBund Unna e.V. die Schulen im Kreis Unna auf Anfrage kostenfrei mit Jugendschwimmpässen und Seepferdchen versorgt. Seit der o.g. Prüfungsänderung kann die Landesstelle den Ausschüssen des Schulsports die neuen Schwimmpässe aktuell nicht zur Verfügung stellen, da eine wichtige Entscheidung seitens des Ministeriums hinsichtlich des Kostenfaktors getroffen werden muss. Wir hoffen, dass wir zum Ende der Osterferien 2020 neue Informationen zur (kostenlosen) Bereitstellung des Deutschen Schwimmpasses gem. neuer DPO ab 01.01.2020 an Sie weiterleiten können.

Um einen reibungslosen Übergang zu garantieren, behalten die bisherigen Pässe und Urkunden bis zum 31.12.2020 ihre Gültigkeit. So kann der Wechsel in einer komfortablen Übergangsfrist von einem Kalenderjahr vonstattengehen. Es ist deshalb für alle Beteiligten möglich den Umstellungszeitraum selbst zu bestimmen. Selbstverständlich behalten die bisher abgenommenen Schwimmabzeichen ihre Gültigkeit.

Übergangsfrist von einem Jahr bedeutet:

  • In der Übergangsfrist ist dementsprechend noch eine Prüfung nach den alten Prüfungsbedingungen und die Ausgabe der alten Schwimmpässe und Urkunden möglich.
  • Die Bedingungen der alten Prüfungsordnung entsprechen nicht der neu gefassten Definition des „Sicher Schwimmen Können“. Daher ist die Prüfung nach alten Bedingungen auch mit den alten Pässen und Urkunden zu beurkunden.
  • Eine Prüfung nach neuer Prüfungsordnung ist mit den neuen Pässen und Urkunden zu beurkunden.
  • Die bisherigen Jugendschwimmabzeichen sind künftig die einheitlichen Abzeichen für den Deutschen Schwimmpass, können also weiter verwendet werden.

Schulen, die sofort die neuen Schwimmpässe in Anspruch nehmen möchten, können gerne über die folgend aufgeführten lizensierten Lieferanten die neuen Pässe/ Urkunden selbstständig gegen Entgelt erwerben:

  • DLRG Service GmbH, Bestellung/Angebote über die DLRG Materialstelle, Im Niedernfeld 1-3, 31542 Bad Nenndorf, Tel. 05723.955600
  • Fa. Pimpertz, Pappelweg 12, 72202 Nagold, Tel. 07452 88 80 90-3
  • H.H. Schmidt & Co GmbH, Adolf-Kolping-Str. 35, 42719 Solingen,Tel. 0213 310089

Exemplarische Auswahl von Händlern:

  • Beco, Bielefelder Str. 54, 32107 Bad Salzuflen, Tel. 05222 80600-0
  • Intersport,  Wannenäckerstraße 36, 74078 Heilbronn, Tel. 07131 123 00 90
  • Sport Thieme, Helmstedter Straße 40, 38368 Grasleben, Tel. 05357 181-81
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Schwimmen Prüfungsordnung | PDF