Wer sich freiwillig und ehrenamtlich engagiert, möchte anderen etwas Gutes tun und denkt nicht zuerst an Schäden. Viele ehrenamtlich Tätige sind nicht im Sport organisiert, aber auch hier besteht gesetzlicher Unfallversicherungsschutz im Rahmen ihres Engagements.
Unter dem folgenden Link informiert die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) darüber, für welche Personengruppen bereits Versicherungsschutz kraft Gesetzes besteht. Bitte informieren Sie sich über die Leistungen der VBG. Diese Informationen können für die Arbeit mit Flüchtlingen wertvoll sein.
Externer Link
zur gesetzlichen Unfallversicherung VBG
In einem Unfall-Schadensfall eines ProSi-Mitgliedes vom 14.06.2014 erklärte sich die VBG zuständig und erstattete die Kosten. Es war zwar ein langer Weg, aber letztlich war das Mitglied zufrieden.