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Sportjugend | Handlungsfeld

Förderung


Förderung für Jugendfreizeiten

Die Sportjugend im KSB Unna erhält von der Sportjugend NRW jedes Jahr Mittel (Kinder- und Jugendförderprogramm, KJFP) für Freizeit- und Jugenderholungsmaßnahmen der Sportvereine aus dem Kreis Unna und verantwortet die allgemeinen Verfahrensregeln der Förderung.

Zu beachten sind die Richtlinie Kinder Jugendarbeit der Landesregierung Nordrhein-Westfalen und die Beantragungsfrist bei der Sportjugend im KSB Unna.

Alle Sportvereine, die dem KSB Unna angehören, haben die Möglichkeit für ihre Sportjugenden einen Antrag auf Förderung aus den KJFP-Mittel zu stellen.

Externer Link

Richtlinien | Runderlass (KJFP NRW)

Weitere Informationen und Antragsformulare finden Sie unten im Download-Bereich.

Kinder- und Jugendförderplan NRW

Für die Beantragung und Abwicklung sind einige wichtige Regeln zu beachten.

Verbindliche Beratung

Bei Erstanträgen oder personeller Fluktuation in den Jugendabteilungen der Sportvereine im KSB Unna ist für die ehrenamtlich verantwortlichen und die hauptberuflich tätigen Personen ein Beratungsgespräch durch die Sportjugend im KSB Unna verbindlich. Personelle Veränderungen müssen durch den Empfänger der Fördergelder mitgeteilt werden.

Auszahlung

Die Auszahlungen erfolgen gemäß der Förderzusage. Die Mittel sind innerhalb des jeweiligen Kalenderjahres einzusetzen. Die Auszahlung der MIttel erfolgt nach Einreichung eines Verwendungsnachweises und von Kopien der Belege.

Verbot von Überfinanzierung

Die Einnahmen (z. B. Beiträge von Teilnehmerinnen und Teilnehmern, zweckgebundene Spenden, öffentliche Förderung ohne Landesförderung) und der eingesetzte Förderbetrag dürfen nicht zur Überfinanzierung von Maßnahmen führen.

Verbot von Doppelförderung

Angebote, die aus Mittel des Kinder- und Jugendförderplans gefördert werden, dürfen nicht zusätzlich aus anderen öffentlichen Mitteln gefördert werden.

Aufbewahrung und Prüfung von Belegen

Die Originalbelege verbleiben bei den Kassenunterlagen der Träger der Maßnahmen. Diese Belege sind aufzubewahren. Die Aufbewahrungspflicht beträgt fünf Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachweises durch die Sportjugend im KSB Unna bei der Bewilligungsbehörde (Sportjugend NRW und Landschaftsverband Rheinland). Innerhalb dieser Frist hat die Bewilligungsbehörde und die Sportjugend NRW jederzeit das Recht, die Belege anzufordern oder einzusehen. Es ist zu beachten, dass aus steuerrechtlichen Gründen oder anderen Vorschriften eine längere Aufbewahrungsfrist notwendig sein kann.

Anträge und Formulare

Mittel werden grundsätzlich auf Antrag gewährt. Antragsberechtigt bei der Sportjugend im KSB Unna sind Sportjugenden der Sportvereine im Kreis Unna, die sowohl ihrem Stadt- oder Gemeindesportverband als auch dem Landessportbund Nordrhein-Westfalen angehören.

Anträge sind bei der Sportjugend im KSB Unna schriftlich einzureichen. Insoweit Anträge eingehen, werden weitere Unterlagen automatisch zugesandt.
Die Höhe der Bezuschussung ist von der Höhe der Landesmittel abhängig. Die Verteilung der Mittel erfolgt nach Antragseingang.

Start | Förderung 2024

Anschreiben an Sportvereine

KSB Unna im März 2024

An die Sportvereine im Kreis Unna und deren Sportjugenden

Förderung von Kinder- und Jugendfreizeitmaßnahmen 2024

Die Förderzusage aus Mitteln des Kinder- und Jugendförderplans NRW mit Beschluss des Jugendtages der Sportjugend NRW  vom 7.11.2023 erlaubt uns, die Anträge auf die KJFP-Mittel an Sie weiterzuleiten.

Bitte beachten Sie die Grundsätze der Förderung. Diese sind in bei "Grundsätze der Sportjugend NRW" nachzulesen.

Drei Aspekte möchten wir hier besonders hervorheben:

  • Die Freizeit darf keine Gewinne erzielen.
  • Es muss sich um eine Freizeitmaßnahme handeln. Teilnahmen an Wettkämpfen, Turnieren oder Trainingslager sind nicht förderungsfähig.
  • Bei Tagesveranstaltungen muss für jeden Tag eine Teilnehmerliste geführt werden.
  • Bildungsmaßnahmen müssen vorher mit uns abgesprochen werden.

Für die Antragstellung benötigen wir von Ihnen die Datei  "Hauptantrag_2024.xlsx" ausgefüllt zurück. Die erste Seite muss unterschrieben via Mail an uns geschickt werden.
Wenn Sie eine Vereinsfreizeit mit ihren Kindern und Jugendlichen planen, dann kann die Sportjugend im KSB Unna diese aus dem Mitteln des KJFP unterstützen. 

Sonderurlaub

Richtlinien und Antrag zur Gewährung von Sonderurlaub

Sonderurlaub nach dem Sonderurlaubsgesetz NRW

Arbeitnehmer/innen, die ehrenamtlich in der Jugendhilfe tätig sind, können für die leitende und helfende Tätigkeit, die in Jugendferienlagern, bei Jugendreisen, Jugendwanderungen, Jugendfreizeit- und Jugendsportveranstaltungen, internationalen Jugendbegegnungen, ausgeübt wird, nach dem Sonderurlaubsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen bis zu 8 Arbeitstage pro Kalenderjahr unbezahlten Sonderurlaub bei ihrem Arbeitgeber beantragen. Der Verdienstausfall, der durch die unbezahlte Freistellung entsteht, kann mit Landesjugendplanmittel – nach Antragstellung – ausgeglichen werden.

Voraussetzungen für Sonderurlaub

  • nur bei einem Arbeitgeber mit privatrechtlichem Status (bei öffentlich-rechtlichem Status gibt es andere Vorschriften!) hat das Sonderurlaubsgesetz Gültigkeit
  • Arbeitgeber mit Sitz in Nordrhein-Westfalen (Dienstort im Geltungsbereich des Gesetzes NRW)
  • Anspruch auf Gewährung eines Sonderurlaubs besteht erst nach sechs Monaten, bei Arbeitnehmern unter 21 Jahren von drei Monaten, nach der Einstellung in den Betrieb des Arbeitgebers
  • der unbezahlte Sonderurlaub muss dem Arbeitgeber mindestens sechs Wochen vor Beginn der Maßnahme mitgeteilt werden (wir können die Erstattung des Verdienstausfalles gewähren, das Einverständnis zum unbezahlten Sonderurlaub muss der Arbeitgeber geben)
  • es muss eine unbezahlte Freistellung erfolgen (es darf für den Zeitraum des Sonderurlaubs keine Lohn-/Gehaltszahlung durch den Arbeitgeber vorgenommen werden)
  • Träger (Jugendabteilung des Sportvereins, SSB/KSB, Fachverbandes) mit Sitz in Nordrhein-Westfalen (Landesgesetz nur für Nordrhein-Westfalen anwendbar)

Grundlage dieser Freistellung ist das seit 1974 für Nordrhein-Westfalen bestehende Sonderurlaubsgesetz.

Fordern Sie detaillierte Angaben sowie Antragsunterlagen zur Erstattung des entstehenden Verdienstausfalles an. Informationen zum Ausfüllen des Antrages zur Erstattung des Arbeitsentgeltes entnehmen Sie bitte dem Infoblatt Sonderurlaub.

Sie möchten mehr erfahren?

Detaillierte Informationen und persönliche Beratung erhalten Sie beim KSB Unna.