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Partner des KSB Unna

Landessportfest der Schulen

Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,

für den Kreis Unna organisiert der KSB Unna die Spielrunden in den unterschiedlichen Wettkampfklassen und ermittelt die Kreismeister in den jeweiligen Sportarten. Jeder Kreismeister erhält eine Urkunde sowie ein T-Shirt als Präsent und erreicht die weiterführende Runde auf Bezirksebene.

Aktuelles 2024

Fußball

16.05.2024 im Märkischen Kreis

Beim Landessportfest der Schulen – JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA – standen die Fußballtalente aus dem Kreis Unna im Rampenlicht. Insgesamt 14 Jungenmannschaften, bestehend aus Schülern der Wettkampfklasse IV (Jahrgänge 2012-2014), kämpften an fünf Spieltagen um den begehrten Titel des Kreismeisters.

Das entscheidende Spiel zwischen den Kamener Jungen und dem FBG endete mit einem klaren 1:9-Sieg für Schwerte, wodurch sich das Friedrich-Bährens-Gymnasium den Titel des Kreismeisters sicherte.

Am 16.05.2024 geht es dann für das Friedrich-Bährens-Gymnasium Schwerte zur Regierungsbezirksmeisterschaft im Märkischen Kreis.

Meldebogen für die Spielreihen 2023/24

Wir schickten Ihnen den Meldebogen Anfang Mai 2023 mit der Bitte - sofern sich Ihre Schule beteiligen möchte - um Rückgabe bis spätestens Mittwoch, den 07. Juni 2023.

Achtung

Wir bitten, die Mannschaftsmeldungen anhand des Meldebogens in den entsprechenden Kategorien bis zu dem o.g. Termin einzureichen.

Downloads

Formular | Meldebogen 2023/24 | PDF
Ausschreibung 2023/24 | PDF

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite im nachfolgenden Bereich und bei Downloads.

Wichtige Regelungen

gesammelter Mannschaftsmeldebogen

Bitte senden Sie beide Seiten des Meldebogens, damit – insbesondere bei Fax-Meldungen – sichergestellt werden kann, dass die Mannschaftsmeldung vollständig übermittelt wurde, bzw. ob ggf. eine fehlerhafte Übertragung stattgefunden hat. Darüber hinaus bitten wir für jede Schule nur einen gesammelten Meldebogen abzugeben. 
Für den Fall, dass Sie besonders daran interessiert sind, die Ausrichterfunktion für einen bestimmten Wettbewerb zu übernehmen, teilen Sie uns dies bitte unter der Spalte „Bemerkungen“ mit. Darüber hinaus bitte ich um Mitteilung, ob Ihre Schule Interesse an der Teilnahme der Wettkämpfe in den Sportarten Hockey (Achtung – nur noch Feldhockey!), Judo, Rhythmische Sportgymnastik, Rudern, Skilanglauf oder Triathlon hat. Diese Wettkämpfe werden erst ab der Bezirks- bzw. Landesebene durchgeführt. Sobald uns entsprechende Einladungen von den ausrichtenden Städten und Kreisen vorliegen, werden die interessierten Schulen informiert.
Bitte geben Sie dieses Schreiben umgehend an die zuständigen Lehrkräfte Ihrer Schule weiter.
An dieser Stelle möchten wir noch einmal einige grundsätzliche Ausführungen zum Landessportfest der Schulen machen und darüber hinaus auf Dinge hinweisen, die in der Vergangenheit immer wieder zu Problemen geführt haben.

Ausschreibung

Erlass des IM NRW I Schulpflichtveranstaltung

Die Ausschreibung des Landessportfestes erfolgt gemäß Erlass des Innenministeriums NRW und des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW vom 06.06.2007 (Aktenzeichen 83-8252.0 Nr. 102/07 (IM); 521-6.08.03.06-55948 (MSW)).

Das Landessportfest der Schulen ist demnach eine Schulpflichtveranstaltung. Jede Schule aller Schul-formen in der Sekundarstufe I bzw. II ist verpflichtet, der Teilnahme am Landessportfest der Schulen den Vorrang gegenüber anderen Schulsportwettkämpfen zu geben. 

Der Erlass und alle weiteren Regelungen, die für eine Teilnahme am Landessportfest von Bedeutung sind    – insbesondere auch die Spielregeln – sind in der Broschüre mit dem Titel "Schulsport-Wettkämpfe in Nordrhein-Westfalen" veröffentlicht. 

Weitere Informationen finden Sie auch im Internet unter www.schulsport-nrw.de.

Meldung – Teilnahme an den Wettkämpfen

Die Geschäftsstelle des Ausschusses für den Schulsport (KreisSportBund Unna e.V.) erstellt auf der Grundlage der Meldungen für das Landessportfest der Schulen Spielpläne für die einzelnen Sportarten.
Wir bitten darum, Mannschaften zum Landessportfest nur dann zu melden, wenn ihre Teilnahme realistisch ist, wobei wir nicht verkennen möchten, dass es nachträglich im Einzelfall Gründe für den Rückzug einer Mannschaft ergeben können, zumal das Landessportfest einen terminlich engen Rahmen hat. Bitte informieren Sie uns so früh wie möglich, wenn gemeldete Mannschaften nicht antreten können.
Bei der Meldung der Mannschaften bitten wir bereits die zulässigen Mannschaftsstärken zu berücksichtigen. Außerdem bitte ich die Jahrgangsbegrenzungen in den einzelnen Wettkampfklassen unbedingt zu beachten. Die Einhaltung der Höchstzahlen und der Jahrgänge wird vor der Veranstaltung überprüft. 
Falls bereits zum jetzigen Zeitpunkt Termine für Klassenfahrten, Projektwochen usw. bekannt sind, teilen Sie uns diese bitte unter der Rubrik Bemerkungen mit. Wir werden versuchen, diese Ausfallzeiten bei der Aufstellung der Spielpläne zu berücksichtigen.

Verantwortungsrahmen der Schule


Der Verantwortungsrahmen der Schule bei der Teilnahme von Mannschaften am Landessportfest umfasst 

  • die Aufstellung der Mannschaft unter pädagogischen Gesichtspunkten
  • die Sicherstellung der Betreuung der Mannschaft
  • die Sicherstellung der Betreuung von mitreisenden Schülerinnen und Schülern (Fans) auf der Grundlage des Klassenrichtwertes als Bemessungsempfehlung
  • die entsprechende Vorbereitung der Schulmannschaft und evtl. begleitender Fangruppen auf ein sportlich faires Verhalten vor, während und nach den Wettkämpfen.

 In der Vergangenheit hat es – weniger im Kreis Unna – immer wieder Probleme mit Teilnehmern und Fans gegeben. Wir bitten Sie, im Rahmen der Ausübung Ihrer Aufsichtspflicht daran mitzuwirken, dass Ausschreitungen vermieden werden.

Fahrtkosten


Die im Zusammenhang mit dem Landessportfest anfallenden und vom Land zu tragenden Kosten entstehen zu einem ganz überwiegenden Teil durch Mannschaftstransporte.
Wie vorstehend bereits aufgeführt, stehen immer weniger Haushaltsmittel zur Verfügung. Wir möchten daher kurz die Kostenregelung skizzieren, die in der Broschüre "Schulsport-Wettkämpfe in Nordrhein-Westfalen" für das kommende Schuljahr veröffentlicht wurde:

  • Bei Wettkämpfen innerhalb des Gebietes einer Gemeinde oder Stadt ist eine Fahrtkostenerstattung für Teilnehmer der Mannschaften aus dieser Kommune nicht möglich.
  • Bei Wettkämpfen zur Ermittlung der Kreismeister innerhalb eines Kreisgebietes sind die Mannschaften mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu befördern. Private Busunternehmer dürfen nur in Anspruch genommen werden, wenn die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht möglich ist oder private Busunternehmer kostengünstiger sind. Wir sind gehalten, dies im Einzelfall zu überprüfen und festzustellen. Uns ist bekannt, dass die Situation im öffentlichen Nahverkehr so ist, dass nicht ohne weiteres auf den Einsatz von Bussen verzichtet werden kann. Daher werden wir von hier aus grundsätzlich weiterhin Busse einsetzen und versuchen, durch gezielte Auswahl von Wettkampforten und durch die Planung von gemeinsamen Mannschaftstransporten die Kosten zu minimieren. 
  • Es kann sich aber die Situation ergeben, dass Mannschaften auf öffentliche Verkehrsmittel – unter Nutzung von Mehrfachfahrkarten – ausweichen müssen.
  • Bei Nutzung privateigener Fahrzeuge für Mannschaftstransporte können die Fahrtkosten nach dem Landesreisekostengesetz erstattet werden. Es besteht Unfallversicherungsschutz.

Wir haben auf dem Meldebogen die Wettkampfklassen/Sportarten grau unterlegt, bei denen es Einschränkungen/Streichungen gibt. Für die Schulen bedeutet dies, dass in den betroffenen Wettkampfklassen die Anreise der Mannschaft/en eigenständig und ohne Erstattung der Fahrtkosten organisiert werden muss. Wir bitten darum, dies bei der Meldung zu berücksichtigen.

Einsatz von Schiedsrichtern bzw. Kampfrichtern

Es wird leider immer schwieriger, Schiedsrichter bzw. Kampfrichter für das Landessportfest der Schulen zu gewinnen.
Der Ausschuss für den Schulsport ist auf die engagierte Mitarbeit von Lehrkräften und qualifizierten Schülerinnen und Schülern angewiesen, um einen ordnungsgemäßen Spielbetrieb sicherzustellen. Die beteiligten Schulen müssen sich darauf einstellen, gegebenenfalls Lehrkräfte oder geeignete Schüler*innen als Helfer zur Durchführung der Veranstaltung bereitzustellen – dies betrifft insbesondere die Leichtathletikveranstaltungen. Wir sind der Ansicht, dass dies auch im Sinne der Schulen ist, wenn die Durchführung des Landessportfestes auf diesem Wege sichergestellt wird.

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