Anerkennung für den Sportverein


Förderungen im Landesprogramm 1000x1000

Die Landesregierung sowie der Landessportbund (LSB) Nordrhein-Westfalen (NRW) fördern im Rahmen Ihrer Zusammenarbeit das Engagement von Sportvereinen und unterstützen einzelne Projekte aus insgesamt sieben Förderschwerpunkten mit jeweils 1000 Euro.

Sieben Förderschwerpunkte werden mit insg. 2 Mio.Euro durch die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert. Der Landessportbund NRW leitet die Fördermittel auf Antrag an die Sportvereine weiter.

Das Förderportal im LSB NRW

Die Förderanträge werden direkt an das Förderportal des Landessportbundes NRW gestellt. Für die Anmeldung im Förderportal benötigen Sie die Zugangsdaten, die Sie bereits für die Anmeldung in der „Vereinsverwaltung/Bestandserhebung“ benutzen. Für inhaltliche Rückfragen steht Ihnen der Landessportbund NRW zur Verfügung.

Kontakt:

(02 03) 73 81-781
per E-Mail


Aktuelle Informationen zum Förderprogramm bietet Ihnen auch die Webseite des LSB NRW. Die Antragstellung ist ab dem 30.03.2022 möglich.

Externer Link

Förderprogramm | LSB NRW

Förderschwerpunkte

  1. Kooperation Sportverein mit Schulen
  2. Kooperation Sportverein mit Kindertageseinrichtungen
  3. Integration
  4. Inklusion
  5. Gesundheitssport
  6. Sport der Älteren
  7. Mädchen und Frauen im Sport
  8. Reha-Sport

Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass unter dem Förderschwerpunkt "Integration" selbstverständlich und ausdrücklich Maßnahmen für Geflüchtete aus der Ukraine umgesetzt und benötigte Materialien beschafft werden können.

Beispiele für Maßnahmen

Die Fördermittel dürfen eingesetzt werden für:
  • Maßnahmen, die zur Ausgestaltung der Kooperationen Sportverein – Kindertageseinrichtung bzw. Sportverein – Ganztagsschule beitragen, wie z. B. Aktionen, Angebote, Ferienangebote.
  • Maßnahmen, die der Gewinnung, Qualifizierung und Fortbildung von Vereinsmitarbeiter/innen zur Durchführung des Angebotes dienen.
  • Anschaffung von Bewegungs-, Spiel- und Sportgeräten, die zur Umsetzung von Kooperationsangeboten/-aktionen gebraucht werden.
  • Entgelte für den Einsatz der qualifizierten Vereinsmitarbeiter/innen. (Nur bei Kooperationen zwischen Sportvereinen und Kindertageseinrichtungen sowie bei Projekten im Bereich Inklusion)
Beispiele für förderungsfähige Maßnahmen des Landesprogramms:
  • Gewinnung, Qualifizierung und Fortbildung von Übungsleiter/innen
  • Anschaffung von Bewegungs-, Spiel- und Sportgeräten
  • Übernahme von Transportkosten, Anmietung von Sportstätten
  • Entgelte für qualifizierte Vereinsmitarbeiter/innen (nur bei Kita- und Inklusionsprojekten)

Zuschüsse im Kreis Unna

2020 wurden von Sportvereinen aus dem KreisSportBund Unna e.V. insgesamt 41 Anträge gestellt. Wichtigster Antragsgrund war dabei die Kooperation der Vereine mit Schulen (14), gefolgt von Angeboten für Ältere und Inklusionsangeboten (je 6), Gesundheitssport und Mädchen und Frauen im Sport (je 5). Des Weiteren gab es noch vier Anträge für die Zusammenarbeit mit Kindertageseinrichtungen und einen Antrag für Integrationsarbeit.
Da 2020 die Gesamtfördersumme gegenüber 2019 um fast 50% gekürzt wurde, konnten die Zahlen aus 2019 (81 genehmigte Anträge und 81.000Euro) im Jahr 2020 nicht mehr erreicht werden. 

Download

Geförderte Vereine 2020 | PDF

Geförderte Vereine 2021 | PDF

Wissenswertes

Förderungen im Ganztag und die Kooperationen mit Vereinen


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Detaillierte Informationen und persönliche Beratung erhalten Sie beim KSB Unna.