Anerkennung für den Sportverein


Förderungen im Landesprogramm 1000x1000

Information des Landessportbund NRW vom 05.05.2023

1000x1000 – Antragsfrist: 30. 03.2023 – 31.05.2023 (oder wenn die zur Verfügung gestellten Landesmittel ausgeschöpft sind) 

2 Mio. Euro stellt das Land NRW für Maßnahmen der Sportvereine zur Verfügung. Die Maßnahmen orientieren sich auch in diesem Jahr wieder an den acht thematischen Schwerpunkten: Kooperation Kita, Kooperation Schule, Integration, Inklusion, Mädchen und Frauen, Rehasport, Gesundheitssport, Ältere.

Gefördert werden Maßnahmen mit 1.000 Euro. Pro Verein kann ein Antrag gestellt werden.

Die Antragsstellung erfolgt über das Förderportal.

Das Förderportal im LSB NRW

Die Förderanträge werden direkt an das Förderportal des Landessportbundes NRW gestellt. Für die Anmeldung im Förderportal benötigen Sie die Zugangsdaten, die Sie bereits für die Anmeldung in der „Vereinsverwaltung/Bestandserhebung“ benutzen. Für inhaltliche Rückfragen steht Ihnen der Landessportbund NRW zur Verfügung.

Kontakt:

(02 03) 73 81-781
per E-Mail


Aktuelle Informationen zum Förderprogramm bietet Ihnen auch die Webseite des LSB NRW. 

Externer Link

Förderprogramm | LSB NRW

Förderschwerpunkte

  1. Kooperation Sportverein mit Schulen
  2. Kooperation Sportverein mit Kindertageseinrichtungen
  3. Integration
  4. Inklusion
  5. Gesundheitssport
  6. Sport der Älteren
  7. Mädchen und Frauen im Sport
  8. Reha-Sport

Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass unter dem Förderschwerpunkt "Integration" selbstverständlich und ausdrücklich Maßnahmen für Geflüchtete aus der Ukraine umgesetzt und benötigte Materialien beschafft werden können.

Beispiele für Maßnahmen

Die Fördermittel dürfen eingesetzt werden für:
  • Maßnahmen, die zur Ausgestaltung der Kooperationen Sportverein – Kindertageseinrichtung bzw. Sportverein – Ganztagsschule beitragen, wie z. B. Aktionen, Angebote, Ferienangebote.
  • Maßnahmen, die der Gewinnung, Qualifizierung und Fortbildung von Vereinsmitarbeiter/innen zur Durchführung des Angebotes dienen.
  • Anschaffung von Bewegungs-, Spiel- und Sportgeräten, die zur Umsetzung von Kooperationsangeboten/-aktionen gebraucht werden.
  • Entgelte für den Einsatz der qualifizierten Vereinsmitarbeiter/innen. (Nur bei Kooperationen zwischen Sportvereinen und Kindertageseinrichtungen sowie bei Projekten im Bereich Inklusion)
Beispiele für förderungsfähige Maßnahmen des Landesprogramms:
  • Gewinnung, Qualifizierung und Fortbildung von Übungsleiter/innen
  • Anschaffung von Bewegungs-, Spiel- und Sportgeräten
  • Übernahme von Transportkosten, Anmietung von Sportstätten
  • Entgelte für qualifizierte Vereinsmitarbeiter/innen (nur bei Kita- und Inklusionsprojekten)
Wissenswertes

Förderungen im Ganztag und die Kooperationen mit Vereinen


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Detaillierte Informationen und persönliche Beratung erhalten Sie beim KSB Unna.