Anerkennung für den Sportverein


Förderungen im Landesprogramm 1000x1000

Für das Landesprogramm 1000x1000 stehen in diesem Jahr 1,25 Mio. Euro zur Verfügung, wobei 200.000 Euro für Maßnahmen im Schwerpunkt Inklusion vorrangig kontingentiert sind. Das Förderportal wird ab dem 4. April 2024 für die Antragstellung geöffnet.

Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund (Doppelmitgliedschaft) sind.

Förderfähig sind Maßnahmen der Sportvereine, die im Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024 durchgeführt werden bzw. wurden. Der Landessportbund NRW leitet die Fördermittel auf Antrag an die Sportvereine weiter.

 

Das Förderportal im LSB NRW

Die Förderanträge werden direkt an das Förderportal des Landessportbundes NRW gestellt. Für die Anmeldung im Förderportal benötigen Sie die Zugangsdaten, die Sie bereits für die Anmeldung in der „Vereinsverwaltung/Bestandserhebung“ benutzen. Für inhaltliche Rückfragen steht Ihnen der Landessportbund NRW zur Verfügung.

Kontakt:

(02 03) 73 81-781
per E-Mail


Aktuelle Informationen zum Förderprogramm bietet Ihnen auch die Webseite des LSB NRW. 

Externer Link

Förderprogramm | LSB NRW

Förderschwerpunkte

  • Ausbau Kooperation Sportverein mit Schulen/Ganztagseinrichtungen
  • Ausbau Kooperation Sportverein mit Kindertagesstätten und Kindertagespflege
  • Integration
  • Inklusion
  • Mädchen und Frauen im Sport, Chancengleichheit und Vielfalt
  • Sport der Älteren
  • Der Sportverein gegen Einsamkeit
  • Gesundheitssport
  • Nachhaltigkeit im Sport(verein)

Auch in diesem Jahr ist der Schwerpunkt „Reha-Sport“ im Förderkatalog enthalten. Es ist möglich, auch solche Angebote über das Programm zu fördern, die nicht zertifiziert sind. Alle Förderschwerpunkte sind grundsätzlich auch für digitale Vereinsangebote geeignet und damit offen für eine Förderung.

Beispiele für Maßnahmen

Die Fördermittel dürfen eingesetzt werden für:
  • Maßnahmen, die zur Ausgestaltung der Kooperationen Sportverein – Kindertageseinrichtung bzw. Sportverein – Ganztagsschule beitragen, wie z. B. Aktionen, Angebote, Ferienangebote.
  • Maßnahmen, die der Gewinnung, Qualifizierung und Fortbildung von Vereinsmitarbeiter/innen zur Durchführung des Angebotes dienen.
  • Anschaffung von Bewegungs-, Spiel- und Sportgeräten, die zur Umsetzung von Kooperationsangeboten/-aktionen gebraucht werden.
  • Entgelte für den Einsatz der qualifizierten Vereinsmitarbeiter/innen. (Nur bei Kooperationen zwischen Sportvereinen und Kindertageseinrichtungen sowie bei Projekten im Bereich Inklusion)
Download

Beispiele für Maßnahmen des Landesprogramms | PDF

Wissenswertes

Förderungen im Ganztag und die Kooperationen mit Vereinen


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