Fördermöglichkeiten
Sportstättenförderung, NRW-Plan, Sportmilliarde
Programm- und Projektaufrufe zu Investitionen in Sportstätten
Anknüpfend aus Erfahrungen aus dem Förderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ werden seit Oktober 2025 neue Förderprogramme seitens des Landes Nordrhein-Westfalen und des Bundesbauministeriums ausgerollt.
Sportstättenförderprogrammder Landesregierung
Ab 2026 stellt das Land NRW 600 MillionenEUR (für 12Jahre) für ein neues Programm zur Sportstättenförderung zur Verfügung, davon 200 Millionen Euro mit exklusivem Zugang für den Vereinssport und 400 Millionen für kommunale Sportstätten (inklusive Schwimmbäder).
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Schreiben | Staatssekretärin Milz
Die Sportpauschale für die Kommunen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz NRW für das Jahr 2026 steigt auf 75 Millionen Euro. Ein weiterer wichtiger Baustein für den Erhalt der Sportstätteninfrastruktur. Der LSB NRW wird weitere Informationen mit kommunalscharfen Zahlen, Daten und Fakten zur Verfpgung stellen.
Des Weiteren erhalten Kommunen Mittel aus dem Sondervermögen des Bundes über das Land, einen Teil pauschal und einen Teil zweckgebunden. Die pauschalen Mittel können und sollen ausdrücklich auch für die Sportstätteninfrastruktur genutzt werden.
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Mustertext | Kommunikation | Kommunen | WORD
Sportmilliarde des Bundes
Der Bund leistet einen eigenen Beitrag zur Sanierung und Modernisierung von Sportstätten. Die sogenannte „Sportmilliarde“ umfasst aktuell 333 Millionen Euro, die in ein Förderprogramm des Bundesbauministeriums fließen.
- Antragsberechtigt sind nur Kommunen
- Interessensbekundungen werden über das Förderportal des Bundes eingereicht. Das Portal wird ab dem 10. November 2025 freigeschaltet.
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DOSB | Informationen zum Förderprogramm
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