Fördermöglichkeiten
Sportstättenförderung | NRW-Plan | Sportmilliarde
Programm- und Projektaufrufe zu Investitionen in Sportstätten
Anknüpfend aus Erfahrungen aus dem Förderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ werden seit Oktober 2025 neue Förderprogramme seitens des Landes Nordrhein-Westfalen und des Bundesbauministeriums ausgerollt.
Sportstättenförderprogrammder Landesregierung
Ab 2026 stellt das Land NRW 600 MillionenEUR (für 12Jahre) für ein neues Programm zur Sportstättenförderung zur Verfügung, davon 200 Millionen Euro mit exklusivem Zugang für den Vereinssport und 400 Millionen für kommunale Sportstätten (inklusive Schwimmbäder).
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Schreiben | Staatssekretärin Milz
Die Sportpauschale für die Kommunen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz NRW für das Jahr 2026 steigt auf 75 Millionen Euro. Ein weiterer wichtiger Baustein für den Erhalt der Sportstätteninfrastruktur. Der LSB NRW wird weitere Informationen mit kommunalscharfen Zahlen, Daten und Fakten zur Verfpgung stellen.
Des Weiteren erhalten Kommunen Mittel aus dem Sondervermögen des Bundes über das Land, einen Teil pauschal und einen Teil zweckgebunden. Die pauschalen Mittel können und sollen ausdrücklich auch für die Sportstätteninfrastruktur genutzt werden.
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Mustertext | Kommunikation | Kommunen | WORD
Sportmilliarde des Bundes
Der Bund leistet einen eigenen Beitrag zur Sanierung und Modernisierung von Sportstätten. Für die Förderung von Sportstätten in Deutschland sollen ab 2026 (vorbehaltlich der Zustimmung des Parlaments) von bislang 333 Millionen Euro auf 666 Millionen Euro verdoppelt und darüber hinaus um eine Förderung von 250 Millionen Euro für die Sanierung von Schwimmbädern ergänzt werden.
Das Portal zur Einreichung der Fördervorhaben ist für die Kommunen seit dem 10.11.2025 geöffnet. Ob Bünde zu den Videokonferenzen zugelassen werden ist fraglich.
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DOSB | Informationen zum Förderprogramm
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