Teilnahmebedingungen im Rahmen der Qualifizierung
Bedingungen für Qualifizierungsmaßnahmen und Kurse
Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung. Bitte nutzen Sie das hierfür vorgesehene Anmeldeverfahren.
Die Höhe unserer Teilnahmegebühren bei unseren Aus- und Fortbildungen sowie bei unseren KURZ UND GUT-Seminaren variieren je nachdem, ob Sie sich mit einer vollständigen Vereinsempfehlung (Vollständige Angaben inkl. Vereinsstempel) oder ohne Empfehlung anmelden. Für Anmeldungen mit vollständiger Vereinsempfehlung gilt dementsprechend der jeweils niedrigere in den Maßnahmenbeschreibungen angegebene Betrag. Diese Regelung unterstützt die ehrenamtliche Arbeit in den Sportvereinen des Kreises Unna.
Bei unseren Aus- und Fortbildungen sowie bei unseren KURZ UND GUT-Seminaren haben Sie die Möglichkeit zwischen den Zahlarten Lastschrifteinzug bzw. Rechnung zu wählen. Entscheiden Sie sich für den Lastschrifteinzug kann Ihr Teilnahmewunsch nur mit Ihrer Einzugsermächtigung bearbeitet werden. Sollten Sie sich für die Rechnungsstellung entscheiden wird hierfür eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 5,– erhoben.
Zahlungsbedingungen
Ab dem 01.01.2015 zieht der KreisSportBund Unna e.V. die Teilnahmegebühren per
- SEPA-Lastschriftverfahren (falls Sie das Lastschriftverfahren gewählt haben)
- unter Angabe der Mandatsreferenz und der
- Gläubiger ID DE 16KSB00000537934
von dem von Ihnen genannten Konto ein.
Für Lastschriften, die von der Bank nicht eingelöst werden, müssen wir Ihnen die Bankgebühren (bis zu € 15,–) weiterberechnen.
Anmeldeunterlagen
Nach Eingang Ihrer Anmeldeunterlagen erhalten Sie vom KreisSportBund Unna e.V. eine Anmeldebestätigung inklusive der Vereinsempfehlung. Sollten Sie die Vereinsempfehlung in Anspruch nehmen wollen, senden Sie uns diese ausgefüllt, vom Verein unterschrieben und abgestempelt zeitnah nach Erhalt der Anmeldebestätigung, jedoch mindestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme zurück!
Die Einladung erhalten Sie in der Regel zwei bis drei Wochen vor Lehrgangsbeginn. Darin enthalten sind alle weiteren Infos z. B. über den genauen Lehrgangsort und das Programm, soweit vorliegend.
Der Einzug der Lehrgangsgebühren erfolgt nach Erhalt der Einladung. Rechnungen erhalten Sie mit dem Einladungsschreiben.
Alle Personen die ohne Fehlzeiten an der Qualifizierungsmaßnahme teilgenommen haben erhalten nach Abschluss der Fortbildung eine Teilnahmebestätigung. Mit dieser wenden sich bitte Personen, die eine nicht vom Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V. ausgestellte Lizenz besitzen, an den jeweiligen Fachverband, welcher die Verlängerung Ihrer Lizenz vornimmt. In allen anderen Fällen erhalten Sie automatisch eine verlängerte/neue Lizenz vom Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V.
Verwaltungsgebühren
Wenn Sie nach Erhalt der Einladung absagen bzw. bei der Veranstaltung nicht erscheinen, ziehen wir eine Verwaltungsgebühr von pauschal € 20,– ein. Bei Teilnahmegebühren über € 100,– beträgt die Verwaltungsgebühr 25 % des Teilnahmebetrags. Dies gilt auch bei „bescheinigten“ Krankheitssituationen.
Alle Maßnahmen erfordern grundsätzlich eine kalkulierte MindestteilnehmerInnenzahl.
Wird diese Mindestanzahl nicht erreicht, behalten wir uns vor Lehrgänge kurzfristig abzusagen. In diesem Fall fallen für Sie keine Kosten an.
Haftung
Der KreisSportBund Unna e.V. übernimmt keine Haftung für persönliche Gegenstände, die während der Maßnahme verloren gehen oder beschädigt werden. Wir empfehlen, wertvolle Kleidung, Wertsachen, Schlüssel und Ähnliches nicht im Umkleideraum zu lassen.
Für die TeilnehmerInnen unserer Qualifizierungsmaßnahmen besteht ein zusätzlicher Versicherungsschutz über die Sporthilfe e.V.