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„Wer meint, auf Dauer Leistungen kostenlos anbieten zu können, hat entweder keine guten Leistungen oder einen dritten Finanzier – oder er kann nicht rechnen."

Kooperationspartner

Sportjugend

Fördermöglichkeiten

 

Digitalisierung gemeinnütziger Sportorganisationen


Förderung digitaler Ausstattung

Wir haben es geschafft! Am 28.09.2023 haben wir unseren Verwendungsnachweis im Rahmen des Förderprogramms "Digitalisierung gemeinnütziger Sporteinrichtungen in NRW" persönlich bei der Bezirksregierung Arnsberg abgegeben. Insgesamt haben 144 Sportvereine aus dem Kreis Unna am Förderprogramm teilgenommen, sodass wir eine Summe von 393.526,39 € abrufen dürfen.

Das Förderprogramm war seit Jahresbeginn eines der zeitintensivsten Projekte beim KreisSportBund Unna e.V. Das Verfahren war sehr dynamisch und für viele Beteiligte eine große Herausforderung. 

Nun liegen die Unterlagen (und damit die Verantwortung) bei den zuständigen Prüfer*innen der Bezirksregierung Arnsberg.

Wir melden uns wieder, sobald es weitere Neuigkeiten gibt.

Sollten Sie zum jetzigen Zeitpunkt den Nachweis bzgl. der EU-Aufkleber noch nicht eingereicht haben, reichen Sie diesen unbedingt in den nächsten Tagen nach. Senden Sie uns dazu bitte eine E-Mail an digitalisierung@ksb-unna.de.

Ziel der Förderung

Moderne Computer, Monitore, Laptops und Drucker statt veralteter oder fehlender Technik. Sportvereine, Bünde und Verbände in NRW können an einer Vollförderung bei Anschaffungen im Bereich der Digitalisierung profitieren: Das Land NRW stellte den Sportorganisationen insgesamt 30 Mio. Euro EU-Fördermittel zur "Digitalisierung des Breitensports" zur Verfügung. 

Dieses Projekt wird durch die Europäische Union als Teil der Reaktion der Union auf die COVID-19-Pandemie finanziert.

Auf den Kreis Unna verteilen sich 450.000 €..

Wichtig im Förderverfahren:

Die Vereine sind dazu verpflichtet, für alle anzuschaffenden Materialien drei Angebote einzuholen. Angebote, die vor  dem 11. Mai eingeholt wurden, werden von der Bezirksregierung Arnsberg nicht akzeptiert. Erst im Anschluss dürfen die vorgesehenen Käufe getätigt werden.

Verteilung der Mittel

SSG Bergkamen    46.669,90 €
GSV Bönen    22.990,62 €
SSV Fröndenberg    32.507,16 €
GSV Holzwickede    22.989,01 €
SV Kamen e. V.    50.810,02 €
SSV Lünen 1950    95.811,58 €
SSV Schwerte e. V.    56.191,23 €
SSV Selm    25.744,56 €
SSV Unna    63.506,95 €
SSV Werne 1953    32.778,96 €
Der Schlüssel zur Verteilung ergab sich aus dem Vergleich der Anzahl der Vereine und der Vereinsmitglieder der jeweiligen Kommune. Außer Werne stimmten alle Organisationsvertreter zu.

Was wird gefördert

Leasing/Abonnieren von Software

Das leasen/abonnieren von Software ist möglich, wenn die Zweckbindungsfrist von drei Jahren gewährleistet ist. Das heißt, dass die Anschaffung/Bereitstellung im ersten Jahr über die gewährte Förderung möglich ist, die Kosten für das zweite und dritte Jahr aber selbst getragen werden müssen. Außerdem gilt unverändert, dass die Anschaffung von Software nur in Verbindung mit entsprechender Hardware möglich ist.

Download

Antragsformular | PDF

Weiterleitungsvertrag | WORD

Mailadresse für die Anträge: 

digitalisierung@ksb-unna.de

Externer Link

LSB NRW | Informationen zum Förderprogramm


Sie möchten mehr erfahren?

Detaillierte Informationen und persönliche Beratung erhalten Sie beim KSB Unna. Geschäftsführer Andreas VOSS ist fit in diesem Themenfeld. Des Weiteren werden wir hier fortan wichtige Informationen zum Themenfeld anbieten.