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„Wer meint, auf Dauer Leistungen kostenlos anbieten zu können, hat entweder keine guten Leistungen oder einen dritten Finanzier – oder er kann nicht rechnen."

Kooperationspartner

Sportjugend

Fördermöglichkeiten


Übungsarbeit in Sportvereinen und ÜL-Offensive

Informationen des Landessportbund NRW vom 05.05.2023

Förderung der Übungsarbeit – Antragsfrist: 30.03.2023 bis zum 31.05.2023

Auch in diesem Jahr stellt das Land Nordrhein-Westfalen wieder 7,56 Mio. Euro zur Förderung der Übungsarbeit der Sportvereine zur Verfügung. Einige Bünde bzw. Kommunen nutzen die errechneten Zuschusseinheiten ebenfalls für die kommunale Sportförderung. Bislang liegen erst 2.100 Anträge vor, dies entspricht lediglich 1/3 der vergangenen Jahre. Bitte nutzt Eure „Verteiler“ um die Vereine über die Förderung und die Antragsfrist zu informieren.

Denn nur die Anträge, die bis zum 31.05.2023 eingehen, können für die Landesförderung berücksichtigt werden. Anträge, die nach dem 31.05.23 eingehen, können höchstens im Falle einer Nachbewilligung berücksichtigt werden. Die Antragsstellung erfolgt wie gewohnt über das Förderportal.

Übungsleiter*innen-Offensive – Antragsfrist: 27. 02.2023 - 10.12.2023 (oder wenn die zur Verfügung gestellten Landesmittel ausgeschöpft sind) 

1 Mio. Euro stellt das Land NRW für die Qualifizierung von Übungsleitungen zur Verfügung. Durch diese Förderung sollen neue ehrenamtliche Übungsleiter*innen und Trainer*innen gewonnen werden. Ein Fokus liegt auf der Ausbildung zu Schwimmlehrerassistenzen. Gefördert werden anfallende Ausbildungskosten bis max. 500 EUR pro Maßnahme. Antragsberechtigt sind Sportvereine und andere Sportanbieter, die für die Durchführung ihrer Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote auf qualifizierte Übungsleitungen angewiesen sind. Das bedeutet, dass auch Bünde oder Verbände einen Antrag stellen können, wenn eigene Sportangebote (z.B. Schwimmkurse) durchgeführt werden. Eine Antragsstellung als „Anbieter einer Qualifizierungsmaßnahme“ ist nicht möglich.

Die Antragsstellung erfolgt per Mail.

Die Antragsunterlagen sind zu finden unter
https://www.lsb.nrw/service/foerderungen-zuschuesse/uebungsleiterinnen-offensive

Bedeutung für den Sport im Kreis Unna

Klaus Stindt: „Das ist ein gutes Signal für den Breitensport im Kreis Unna und für alle unsere Sportvereine.“
Die ÜL-Pauschale ist nicht personengebunden, sondern wird den Sportvereinen als Gesamtsumme zur Verfügung gestellt. Die Vereine können, im perfekten Fall, damit zum einen die ÜL-Honorare aufstocken oder zum anderen das Geld in Zusatz- oder Weiterqualifizierungen ihres Personals investieren. Errechnet wird die Pauschale aus einem Schlüssel von lizensierten Übungsleitungen, Mitgliederzahl im Verein und Anzahl der geleisteten Übungs- und Trainingsstunden. So kann es vorkommen, dass ein Sportverein mit hoher Trainerdichte nicht alle Personen gefördert bekommt. „Das ist ein Teil der Diskrepanz zwischen tatsächlicher Anzahl von Übungsleitungen im Kreis Unna und der Zahl, die letztendlich über den Landessportbund NRW gefördert wird.“ erklärt Matthias Hartmann. „Die andere Sache ist, dass immer noch nicht alle Sportvereine den Antrag stellen, die ihn stellen könnten. Diese Zahl nimmt aber, vielleicht auch auf Grund unserer offensiven Informationspolitik, stetig ab.“

Beachten Sie bitte, dass Sie die Bestandserhebung für Ihren Verein durchgeführt haben müssen, um diesen Antrag stellen zu können.
Für die Antragstellung nutzen Sie bitte das Online-Förderportal des LSB NRW.  Sie werden feststellen, dass die neue Online-Version ein wenig verändert aussieht, als Sie es aus den Vorjahren gewohnt sind.
Für die Nutzung des Online-Verfahrens brauchen Sie nur die Zugangsdaten, die Sie auch schon für die Online-Bestandserhebung verwendet haben.

Externer Link

Förderportal | Zugangsdaten
Förderportal | Antragsverfahren

Wissenwertes

Richtlinien zur Gewährung von Förderungen

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Detaillierte Informationen und persönliche Beratung erhalten Sie beim KSB Unna.