Fördermöglichkeiten
Übungsarbeit in Sportvereinen
7,56 Mio. Euro für die Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen im Jahr 2022
Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen stellt dem Landessportbund NRW auch in diesem Jahr wieder Haushaltsmittel zur Förderung der Übungsarbeit der Sportvereine zur Verfügung. Der Landessportbund NRW leitet die Fördermittel auf Antrag an die Sportvereine weiter.
Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund sind.
Eine Antragstellung ist ab dem 30.03.2022 möglich!
Bitte stellen Sie die Förderanträge bis zum 31.05.2022. Jeder Verein der fristgerecht seinen Antrag einreicht und die Fördervoraussetzungen erfüllt, partizipiert an der Förderung.
Die Förderanträge können direkt im Förderportal des Landessportbundes NRW gestellt werden.

Bedeutung für den Sport im Kreis Unna
Klaus Stindt: „Das ist ein gutes Signal für den Breitensport im Kreis Unna und für alle unsere Sportvereine.“
Die ÜL-Pauschale ist nicht personengebunden, sondern wird den Sportvereinen als Gesamtsumme zur Verfügung gestellt. Die Vereine können, im perfekten Fall, damit zum einen die ÜL-Honorare aufstocken oder zum anderen das Geld in Zusatz- oder Weiterqualifizierungen ihres Personals investieren. Errechnet wird die Pauschale aus einem Schlüssel von lizensierten Übungsleitungen, Mitgliederzahl im Verein und Anzahl der geleisteten Übungs- und Trainingsstunden. So kann es vorkommen, dass ein Sportverein mit hoher Trainerdichte nicht alle Personen gefördert bekommt. „Das ist ein Teil der Diskrepanz zwischen tatsächlicher Anzahl von Übungsleitungen im Kreis Unna und der Zahl, die letztendlich über den Landessportbund NRW gefördert wird.“ erklärt Matthias Hartmann. „Die andere Sache ist, dass immer noch nicht alle Sportvereine den Antrag stellen, die ihn stellen könnten. Diese Zahl nimmt aber, vielleicht auch auf Grund unserer offensiven Informationspolitik, stetig ab.“
Beachten Sie bitte, dass Sie die Bestandserhebung für Ihren Verein durchgeführt haben müssen, um diesen Antrag stellen zu können.
Für die Antragstellung nutzen Sie bitte das Online-Förderportal des LSB NRW. Sie werden feststellen, dass die neue Online-Version ein wenig verändert aussieht, als Sie es aus den Vorjahren gewohnt sind.
Für die Nutzung des Online-Verfahrens brauchen Sie nur die Zugangsdaten, die Sie auch schon für die Online-Bestandserhebung verwendet haben.
Externer Link
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Wissenwertes
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