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„Wer meint, auf Dauer Leistungen kostenlos anbieten zu können, hat entweder keine guten Leistungen oder einen dritten Finanzier – oder er kann nicht rechnen."

Kooperationspartner

Sportjugend

Regelungen mit der GEMA

Der Deutsche Olympische Sportbund hat – bei der Vielfalt der Musikverwendung im sportlichen Bereich und im Interesse seiner Vereine – Abkommen mit der GEMA getroffen.

Was garantiert das Abkommen?

Diese Abkommen garantieren folgendes:

  1. Unter bestimmten Voraussetzungen werden Vorzugssätze bei Musikaufführungen gewährt.

  2. Durch die Zahlung eines jährlichen Pauschalbetrages durch den Deutschen Sportbund erfolgt eine Freistellung von den GEMA-Gebühren bei bestimmten Veranstaltungen mit musikalischer Umrahmung.

Tarifliche Änderung für den Bereich der Kurse:

In einem entsprechenden Schreiben kündigt die GEMA an, dass sie für Fitness- und Gesundheitskurse separate Vergütungssätze mit der Bezeichnung WR-KS-F aufgestellt hat, die mit Wirkung ab dem 1. Juli 2015 in Kraft gesetzt werden. Die Vergütungssätze orientieren sich an den Gegebenheiten im Fitness- und Gesundheitsbereich und stellen auf die Parameter „Mitgliedsbeitrag“ und „Teilnehmer je Kursstunde“ ab. 

Die bisherigen Vergütungssätze WR-KS werden entsprechend angepasst und gelten dann nur noch für Tanzkurse.

Die Auswirkungen für die Sportvereine

Für Sportvereine hat dies folgende Auswirkungen: 

  1. Die vom DOSB geschlossene Zusatzvereinbarung ist von den neuen Tarifen nicht betroffen.
  2. Der bisherige Tarif WR-KS hat ab 1. Juli 2015 einen deutlich geringeren Geltungsbereich.
  3. Für die Fitness- und Gesundheitsangebote gilt dann – sofern sie nicht pauschal abgegolten sind – der neue Vergütungssatz WR-KS-F, der zu preislichen Erhöhungen führt.

Leider hat das Deutsche Patent- und Markenamt als Aufsichtsbehörde der GEMA diese Tarife bereits genehmigt, sodass kein Ansatzpunkt erkennbar ist, noch etwas gegen die neue Tarifstruktur zu unternehmen. Es muss damit gerechnet werden, dass die GEMA auch einen Anlauf unternehmen wird, ab 2017 Einschränkungen in unserer Zusatzvereinbarung vorzunehmen.

Bedauerlicherweise erwähnt die GEMA offenbar in ihren derzeitigen Anschreiben an die Sportvereine nichts von der Zusatzvereinbarung zum Gesamtvertrag und erweckt dadurch bei einigen Vereinen sicher den Eindruck, es müssten sämtliche Kurse angemeldet und lizensiert werden. Somit bleibt festzuhalten, dass die derzeit von der GEMA versandten Schreiben nur Kurse betreffen, die bereits heute nicht unter die erwähnte Zusatzvereinbarung fallen.

Zusatzvereinbarungen GEMA und DOSB

Auszug aus der Zusatzvereinbarung zum Gesamtvertrag zwischen GEMA und dem Deutschen Olympischen Sportbund (gültig ab 1. Januar 2014).

Berechtigte

Die Zusatzvereinbarung wird u.a. für folgende Landessportbünde des Deutschen Olympischen Sportbundes e.V. und deren Mitglieder geschlossen: Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V.

Vergütung und Zahlungsmodalitäte

Der Deutsche Olympische Sportbund e.V. zahlt zur Abgeltung der unter Ziffer 4 aufgeführten Musiknutzungen der Berechtigten nach Ziffer 1 eine jährliche Pauschale.

Abgegoltene Musiknutzungen

Folgende Musiknutzungen der Berechtigten sind durch Zahlung der Vergütung abgegolten:

  1. Jahres- und Monatsversammlungen
  2. Vortragsabende
  3. Weihnachtsfeiern oder Jahres- bzw. Saisonabschlussfeiern ohne Tanz
  4. Festzüge bei Turnfesten mit Turner- und Spielmannszügen
  5. Festakte bei offiziellen Gelegenheiten
  6. Totenfeiern
  7. Faschingsveranstaltungen der Jugendabteilungen, an denen nur jugendliche Mitglieder und Kinder, ggf. mit Begleitpersonen (z. B. Eltern), dieser  Abteilungen teilnehmen und für die kein Eintritt verlangt wird.
  8. Elternabende der Jugendgruppen ohne Tanz
  9. Training und Wettbewerbe solcher Sportdisziplinen, bei denen Musik integrierter Bestandteil ist. Dies gilt ausschließlich bei Wettbewerben von Amateursportlern mit bis zu 1.000 Besuchern.
  10. Wiedergabe von Hörfunksendungen, Fernsehsendungen und Tonträgern ohne Veranstaltungscharakter zur vereinsinternen Nutzung in nicht bewirtschafteten Räumen, die nur Vereinsmitgliedern zugänglich sind. Als bewirtschaftet gelten Räume, wenn hierfür eine Erlaubnis (Konzession) erforderlich ist. Ein Raum ist auch dann bewirtschaftet, wenn keine Konzession erforderlich ist, jedoch der Verkauf von Getränken und Speisen stattfindet.
  11. Sport- und Spielfeste, sofern nicht noch erhebliche andere Aktivitäten bestehen.
  12. Musiknutzungen zur Vorführung einer Sportart (z. B. Aerobic, Jazzdance) anlässlich einer Präsentations-Veranstaltung der Vereinsangebote zur Mitgliederwerbung.
  13. Kurse im vereinsinternen Trainingsbereich, wenn ausschließlich Vereinsmitglieder teilnehmen und keine zusätzliche Kursgebühr erhoben wird. Nicht abgegolten sind Kurse, an denen Personen teilnehmen, die nur um den Kurs zu besuchen, eine Mitgliedschaft im Verein eingegangen sind (z. B. befristete Kurzmitgliedschaften bis zu 6 Monaten Dauer). Die Regelung Lit. m) findet keine Anwendung auf Sportvereine, die lediglich ein Fitnessstudio betreiben, aber keine Fachabteilungen unterhalten.
  14. Musiknutzungen bei der Aus- und Fortbildung in Bildungswerken der Landessportbünde, wenn Fernseher, Radio und Tonträger ausschließlich zur Schulung eingesetzt werden.
  15. Musikalische Umrahmungen bei Sportveranstaltungen (sogenannte „Pausenmusik“), jedoch ausschließlich bei Amateurveranstaltungen mit bis zu 1.000 Besuchern

Soweit die Musizierenden keine Entlohnung erhalten.

Gesamtvertragsnachlass bei Veranstaltungen mit Live-Musik

Bei nicht ordnungsgemäß eingereichten Musikprogrammen entfällt die Hälfte des Gesamtvertragsnachlasses. Der volle Gesamtvertragsnachlass wird gewährt, wenn das Musikfolgeverzeichnis nachgereicht wird.

Vertragsdauer und Kündigung

Die Zusatzvereinbarung wird vom 01. Januar 2014 bis 31. Dezember 2016 geschlossen.

Weitere Informationen

Bezirksdirektion Dortmund, Sachgebiet Arnsberg
Südwall 17-19, 44137 Dortmund
Postfach 10 13 43, 44013 Dortmund

(02 31) 5 77 01-700
bd-do@gema.de

Downloads

Broschüre „Sport und Gema“ | PDF
Gema-Tarife (Stand 2013) | PDF
Neue Tarife Fitness- und Gesundheitskurse | PDF

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Detaillierte Informationen und persönliche Beratung erhalten Sie beim KSB Unna.