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„Wer meint, auf Dauer Leistungen kostenlos anbieten zu können, hat entweder keine guten Leistungen oder einen dritten Finanzier – oder er kann nicht rechnen."

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Krisenhilfe Energie - Jetzt beantragen

 

Energiekrise 2022/23: Was Sportvereine tun können

Die Kosten für Gas, Öl und Strom steigen signifikant an, die Inflationsrate kennt nur den Weg nach oben. Das hat erhebliche Konsequenzen für die Vereinsfinanzen sowie den Vereinssport. Aufgrund der Energiekrise warnen der Deutsche Olympische Sportbund sowie der Landessportbund NRW die Politik vor einer möglichen Schließung von Schwimmbädern und anderen Sportstätten.

Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt Billigkeitsleistungen in Höhe von 55,2 MioEUR, um die krisenbedingten Mehrkosten für Energie abzumildern. Es kann eine Billigkeitsleistung bis max. 200.000 Euro beantragen werden. Die Beantragung ist ab sofort und bis zum 30.05.2023 (Verlängerung wird angestrebt) möglich!

Externe LInks

LSB Portal | Thema Energiekrise Musterantrag/Richtlinie
LSB | Förderportal 

 

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