Fördermöglichkeiten
Krisenhilfe Energie - Jetzt beantragen
Energiekrise 2022/23: Was Sportvereine tun können
Die Kosten für Gas, Öl und Strom steigen signifikant an, die Inflationsrate kennt nur den Weg nach oben. Das hat erhebliche Konsequenzen für die Vereinsfinanzen sowie den Vereinssport. Aufgrund der Energiekrise warnen der Deutsche Olympische Sportbund sowie der Landessportbund NRW die Politik vor einer möglichen Schließung von Schwimmbädern und anderen Sportstätten.
Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt Billigkeitsleistungen in Höhe von 55,2 MioEUR, um die krisenbedingten Mehrkosten für Energie abzumildern. Es kann eine Billigkeitsleistung bis max. 200.000 Euro beantragen werden. Die Beantragung ist ab sofort und bis zum 30.05.2023 (Verlängerung wird angestrebt) möglich!
Externe LInks
LSB Portal | Thema Energiekrise Musterantrag/Richtlinie
LSB | Förderportal
Sie möchten mehr erfahren?
Detaillierte Informationen und persönliche Beratung erhalten Sie beim KSB Unna.