Liebe Kolleginnen und Kollegen,
nach der Information zum "Investitionspakt Sportstätten" aus der vergangenen Woche leite ich Euch nun die Information von Detlef Berthold aus der Staatskanzlei zum Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" für das kommende Jahr weiter.
Informationen sind dem beigefügten Projektaufruf zu entnehmen. Antragsfrist: 30.09.2022
Hinweis:
Absatz 4 des Aufrufes weist darauf hin, dass auch vereinseigene Anlagen förderfähig sind: „Antragsteller und Förderempfänger sind die jeweiligen Kommunen auch dann, wenn sich das zu fördernde Objekt in Privateigentum (insbesondere Vereinseigentum), Kirchen- oder Landeseigentum befindet.“
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Projektaufruf | Sanierung Kommunaler Einrichtungen | PDF
Externer Link
Projektaufruf des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung
Wissenswertes