Vorwort

von Jürgen Korvin (Sportabzeichenbeauftragter des KSB Unna)

Der Fitnessorden für alle Altersklassen – mit diesem Slogan wird für das Deutsche Sportabzeichen geworben. Es ist eine Auszeichnung des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) für vielseitige körperliche Leistungen und erfordert Ausdauer, Kraft, Schnelligkeit und Koordination. Es kann von Kindern und Jugendlichen und von Erwachsenen erworben worden. Für Menschen mit Behinderungen gibt es speziell angepasste Bedingungen.

Bei uns im Kreissportbund Unna liegt der deutliche Schwerpunkt des Erwerbs des Deutschen Sportabzeichens bei den Kindern und Jugendlichen. Gerade bei jungen Menschen ist es wichtig, die Freude am Sport zu wecken. Das Sportabzeichen hilft dabei. Es ist aber auch aus dem Leben vieler Erwachsener nicht wegzudenken. Es begleitet sie teilweise über Jahrzehnte und ist Motor für regelmäßiges Sporttreiben. Dabei ist es mehr als nur der Nachweis der genannten sportlichen Grundfähigkeiten. In der Gesamtschau ist es der Beweis für persönliche Fitness und breitensportliche Leistungsfähigkeit. Das gilt natürlich für alle Altersgruppen.

Durch die neue Ausgestaltung der Leistungsstufen Bronze, Silber und Gold im Rahmen der Reform des Sportabzeichens im Jahre 2013 ist die Latte für den Einstieg in den Erwerb des Sportabzeichens niedriger gelegt worden. Um jedoch Gold zu erwerben, muss man schon systematisch und wenn möglich unter Anleitung trainieren. Die Hürden sind dort deutlich höher geworden. Aber genau das macht ja den Sport aus. Sport treiben kann (fast) jeder. Wenn man sich aber weiter entwickeln will, muss man etwas dafür tun.

Viele Dinge in Deutschland sind „von unten nach oben“ organisiert oder „von oben nach unten“, ganz nach persönlicher Sichtweise. Das gilt auch für das Deutsche Sportabzeichen. Das Regelwerk wird beim Deutschen Olympischen Sportbund geschrieben, manchmal etwas praxisfern. Der Landessportbund, für uns der LSB NRW, schafft organisatorische Rahmenbedingungen auf Lan-desebene, stellt die notwendigen Materialien zur Verfügung und versucht auch manchmal, auf den allzu theoretischen Ansatz des DOSB Einfluss zu nehmen.

Abgelegt wird das Sportabzeichen jedoch vor Ort, in den Städten und Gemeinden. Dazwischen steht der Kreissportbund, der die Ergebnisse aus den Städten und Gemeinden zusammenführt und der einerseits entsprechend den Strukturen des organisierten Sportes dem Landessportbund zuarbeitet und der anderseits Ansprechpartner für die sein soll, die die wirkliche Arbeit machen. Und er ist Bindeglied hin zur sogenannten Basis.

Ohne die Arbeit in den Stadt- und Gemeindesportverbänden, in den Vereinen und in den Stützpunkten liefe nichts in Sachen Sportabzeichen. Dafür möchte ich mich bei allen Beteiligten ganz herzlich bedanken. Hier sei es aber erlaubt, diejenigen besonders hervorheben, die auf den Sport-stätten bereitstehen, um die Leistungen abzunehmen und zu dokumentieren. Das erfordert viel Zeit und Kraft und manchmal auch Geduld. Aber ich konnte bei dem einen oder anderen Besuch vor Ort auch feststellen: Es macht offensichtlich viel Spaß.

Aber hier setzt auch das Problem an, dass uns in den nächsten Jahren begleiten wird. Auch bei unseren Prüferinnen und Prüfern macht sich der demografische Wandel bemerkbar. Wir brauchen Nachwuchs, den wir dann qualifizieren können, und sei es zunächst einmal durch Einarbeitung durch die alten Hasen. Wir müssen darüber nachdenken, wie wir unsere Ressourcen schonend einsetzen.
Muss man in der Saison wirklich regelmäßig einmal pro Woche am Stützpunkt bereitstehen?
Müssen alle Stützpunkte für die Zukunft Bestand haben?
Mehr Flexibilität ist da hilfreich.

Und jetzt noch ein Wort an die, die bei der Internetrecherche in Sachen Sportabzeichen auf diesen Text gestoßen sind. Wir hoffen, Ihnen auf unserer Webseite alle Informationen bereitstellen zu können, die sie benötigen, um in den Erwerb des Deutschen Sportabzeichens einzusteigen. Viel Erfolg.

Ach ja, es bleibt doch noch aufzuklären, woraus sich der Begriff „Fitnessorden“ ableitet. Das Deutsche Sportabzeichen wurde mit Artikel 4 des „Erlasses über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen und über die Anerkennung als Ehrenzeichen“ – umgangssprachlich Ordenerlass - vom 4. Juli 1958 durch den damaligen Bundespräsidenten Theodor Heuss staatlich anerkannt und ist ein durch das Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen geschütztes Ehrenzeichen.

Herzlichst Ihr Jürgen Korvin

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