Grundsätzlich wird ohne Nachweis der Teilnahme an einer anerkannten Fortbildung um ein Jahr eine Lizenzverlängerung nicht automatisiert vorgenommen. Dies ist derzeit nicht nötig, da die LizenznehmerInnen bereits jetzt, im Einklang mit den Rahmenrichtlinien des DOSB, auch im Folgejahr ohne zusätzlichen Aufwand die Lizenz verlängern können.
Ausnahme: Alle Rehabilitationslizenzen mit Lizenzgültigkeit 2020 werden im Zeitraum 01.11.2020 - 15.12.2020 um ein Jahr – auch ohne Teilnahme an einer Fortbildung – automatisiert verlängert.