Bildung und Teilhabe

Bildungskarte (UpdateCard Ich 2.0) ist ein neues Verfahren zu BuT ab dem 01.08.2022. Auf der Webseite www.but-konto.de haben die Kunden künftig die Möglichkeit, für jedes Ihrer Kinder ein Konto aufzurufen, das Ihnen einen Überblick über die Inanspruchnahme der Bildungs- und Teilhabeleistungen bietet.

Die Anmeldung erfolgt mit der Kartennummer und einem Passwort (beim ersten Login ist dieses das Geburtsdatum des jeweiligen Kindes TT.MM.JJJJ). Mit Beginn des neuen Schuljahres im August 2022 stellt die zuständige Kreisverwaltung Unna ihr Abrechnungsverfahren auf ein digitales Verfahren zur Abrechnung von anfallenden Kosten aus dem Bildungs- und Teilhabepaket um. Ab diesem Zeitpunkt werden alle Kosten, die direkt an die Schulen, Kindertagesstätten und weiteren Anbietern ausgezahlt werden, über das entsprechende Online-Konto der Firma Syrcon und der dazugehörigen Webanwendung abgerechnet.

Daher müssen Sie künftig bei allen Angeboten, die für Ihr Kind/Ihre Kinder infrage kommen, immer im Vorfeld folgende Voraussetzungen abklären: 

Anfallende Kosten können künftig nur übernommen werden, wenn der Anbieter (Schule, Kindertagesstätte, Vereine, Nachhilfelehrer oder weitere) im Vorfeld seine Angebote im Onlinesystem des Kreises Unna für die UpdateCard ICH 2.0 unter www.but-konto.de durch die Kreisverwaltung Unna veröffentlichen bzw. registrieren ließ.  Für den Fall, dass ein Anbieter sich bisher noch nicht auf dieser Webseite registrieren ließ, müssen Sie mit ihm klären, ob er bereit ist, sein Angebot in das Onlinesystem einzustellen, damit eine Kostenübernahme möglich ist.

Bei Rückfragen kann sich der Anbieter gern an die zuständige Stelle (http://www.kreis-unna.de/x/W-3aa4d32, E-Mail: but@kreis-unna.de) wenden. 

Folgende Dienstleistungen können künftig mit der UpdateCard ICH 2.0 in Anspruch genommen werden: 
  • Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung 
  • Leistungen für ein- und mehrtägige Schulausflüge
  • Leistungen für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft
  • bei Vorlage weiterer Nachweise auch: Leistungen für Lernförderung
Hier erhalten Sie im Einzelnen Informationen über Änderungen bei den einzelnen Angeboten, die ab dem 1. August 2022 in Kraft treten: 

Ein- und mehrtägige Ausflüge

Die Kosten für ein- und mehrtägige Ausflüge können mit der Update-Card ICH 2.0 vollständig übernommen werden. Die Kunden legen dem jeweiligen Leistungsanbieter (hier entweder Schule oder Kindertagesstätte) die UpdateCard ICH 2.0 des Kindes/der Kinder vor, damit eine Abrechnung direkt über diesen erfolgen kann. Wie bereits oben erwähnt, muss die Schule/Kindertagesstätte im Onlinesystem des Kreises Unna für die UpdateCard ICH 2.0 registriert sein, damit eine Kostenabrechnung möglich ist. 

Lernförderung

Kosten für eine Lernförderung können übernommen werden, soweit diese geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele zu erreichen. Auch künftig erfolgt durch das Jobcenter Kreis Unna eine Prüfung, ob z.B. ein Nachhilfeunterricht für das Kind/die Kinder geeignet und erforderlich ist.  Dazu reichen die Kunden zur Prüfung daher auch künftig den entsprechenden Vordruck mit einem Nachweis (Bestätigung der Schule) in Ihrer zuständigen Jobcenter-Geschäftsstelle ein. Nach Prüfung der Eignung und Erforderlichkeit des Nachhilfeangebots können Sie die Lernförderung ebenfalls durch Vorlage der UpdateCard ICH 2.0 bei dem Nachhilfeanbieter in Anspruch nehmen. Dieser kann dann anhand der Kartennummer eine Abrechnung für die Kinder erstellen. Bitte beachten Sie die dargestellten Voraussetzungen für eine Kostenübernahme. Eine Liste der entsprechenden Anbieter wird zeitnah im Internet unter www.but-konto.de zu finden sein. Unter dem Suchbegriff „Lernförderung“ werden die aktuellen Angebote angezeigt.

Sofern kein Internetzugang vorhanden ist, kann der Kunde selbstverständlich bei der Kreisverwaltung Unna einen Ausdruck anfordern (Kreis Unna, Fachbereich Arbeit und Soziales, Teilhabe- und Förderleistungen, Friedrich-Ebert-Str. 17, 59425 Unna).

Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in der Schule bzw. Kindertagesstätte

Die Kosten für die Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in der Schule und/oder der Kindertagesstätte können vollständig im Rahmen der Bildungs- und Teilhabeleistungen übernommen werden. Die Kostenübernahme beschränkt sich jedoch auf ein Essen pro Tag. Auch hier ist dem jeweiligen Leistungsanbieter (in der Regel die Schule oder Kindertagesstätte) die UpdateCard ICH 2.0 des Kindes vorzulegen, damit eine Abrechnung direkt darüber erfolgen kann. Auch hier sind die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme zu beachten (siehe hierzu Seite 1).

Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaf

Folgende Dienstleistungen werden hierfür gewährt:

  • Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit
  • Unterricht in künstlerischen Fächern (z. B. Musikunterricht, Kunstschule) und vergleichbaren Aktivitäten der kulturellen Bildung
  • Teilnahme an Freizeiten

Für die Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft werden bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres monatlich Kosten in Höhe von 15,00 € bewilligt, sofern tatsächliche Aufwendungen hierfür entstehen. (Hinweis: Wenn Ihnen höhere Kosten entstehen, müssen Sie diese leider selbst tragen.) Die Leistungen können entweder monatlich oder als Gesamtsumme eingelöst werden. Hierfür ist die UpdateCard ICH 2.0 bei dem jeweiligen Leistungsanbieter (z.B. dem Sportverein) vorzulegen, damit dieser anhand der Kartennummer eine Abrechnung für das Kind/die Kinder erstellen kann. Auch hier gelten die auf Seite 1 beschriebenen Voraussetzungen für eine Kostenübernahme.

Entsprechende Anbieter finden die Kunden zeitnah Internet unter www.but-konto.de. Unter dem Suchbegriff „Teilhabe“ werden die aktuellen Angebote angezeigt. Sofern kein Internetzugang vorhanden ist. können die Kunden selbstverständlich bei der Kreisverwaltung Unna einen Ausdruck anfordern (Kreis Unna, Fachbereich Arbeit und Soziales, Teilhabe- und Förderleistungen, Friedrich-Ebert-Str. 17, 59425 Unna).

Hinweis: Sollte der Betrag in Höhe von 15,00 € nicht vollständig durch die oben genannten Beiträge ausgeschöpft werden, so können auch weitere Aufwendungen berücksichtigt werden, wenn sie im Zusammenhang mit der Teilnahme an den o.g. Aktivitäten entstehen. Die Kunden können diesbezüglich Ihren Ansprechpartner in Ihrer zuständigen Jobcenter-Geschäftsstelle ansprechen, so dass hier individuelle Lösungen gefunden werden können.

Bei diesen Angeboten erfolgt ab dem 01. August 2022 keine Änderung:

Ausstattung mit dem persönlichen Schulbedarf

Für das erste Schulhalbjahr wird aktuell eine Pauschale in Höhe von 103,00 € und für das zweite Schulhalbjahr eine Pauschale in Höhe von 52,00 € für Schulbedarf automatisch ausgezahlt. Die Pauschale wird weiterhin jährlich in jeweils aktueller Höhe in den Monaten August und Februar direkt an die Kunden ausgezahlt. Der Einsatz der UpdateCard ICH 2.0 ist hierzu nicht erforderlich. Die Leistungen werden als eine feststehende Pauschale gewährt, die grundsätzlich nicht aufgestockt werden kann. 

Schülerbeförderung 

Bezüglich der Leistungen für die Schülerbeförderung ändert sich ebenfalls nichts.

Ansprechpartner für leistungsrechtliche Fragen

Für Fragen der Kunden zur Bewilligung/Bescheiden/Abrechnung Kunde mit dem Anbieter:

Zuständiges Leistungsteam im Jobcenter Kreis Unna

Fragen der Kunden/Leistungsanbieter zur Eingabe der Angebote/Abrechnung:

FA. Syrcon unter der Service Hotline (030)700142261