Corona Aktuelles

CORONA und die Auswirkungen auf den Sport im Kreis Unna. Was gilt für den Sport? Wie geht es weiter? Welche Absagen sind bekannt? Wie steht es um den Umgang mit Ausfallhonoraren?

Seit heute, 09.02.2022, gilt eine aktualisierte Fassung der Corona-Schutzverordnung. Für den Sport relevant sind folgende Änderungen:

  • Kinder/Jugendliche bis zum 18. Geburtstag gelten als immunisiert (bisher nur bis zum 16. Geburtstag).
  • Schülerinnen und Schüler gelten unabhängig von ihrem Alter als getestet.

Bitte lassen Sie sich nicht von Meldungen in den Medien irritieren, nach denen für Sport in Innenräumen angeblich kein 2G+ mehr gelten soll. Die zugrundeliegende Entscheidung des OVG NRW von gestern ist noch gestern Abend in die Überarbeitung der Corona-Schutzverordnung eingeflossen. Für Sport in Innenräumen gilt danach unverändert 2G+!

Zur Frage, wer als geboostert gilt, hat sich durch eine entsprechende Veröffentlichung des RKI eine Änderung ergeben. Auch hierzu haben wir Ihnen eine aktualisierte Übersicht beigefügt.

Wissenswertes

Wir haben wegen der aktuellen Lage eine zentrale Seite für Sie im Service eingerichtet.