Beschulung | Verfahren der „Go-In-Beratungsstelle"

Beschulung neu zugewanderter Kinder und Jugendlicher im Kreis Unna
Das Kommunale Integrationszentrum (KI) Kreis Unna sorgt für eine schnelle Unterbringung von neu zugewanderten Schülerinnen und Schülern in einer für sie passenden Schule.

Die Schulpflicht für junge Flüchtlinge beginnt erst dann, wenn sie einer Kommune zugewiesen sind. Das bedeutet: Kinder und Jugendliche, die vorübergehend in Notunterkünften / Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht sind, werden nicht beschult.

Ist die Zuweisung innerhalb des Kreisgebietes erfolgt, läuft ein standardisiertes Verfahren zur Beschulung ab:

  • Die Kontaktdaten der neu zugewanderten Schüler/innen werden in der Regel per ausgefülltem Meldebogen (mitsamt Kontaktnummer der Familie!) von den Schulverwaltungsämtern, den Ausländerbehörden (Kreis Unna, Lünen) oder den Schulen an die Erstberatungsstelle des Kommunalen Integrationszentrums übermittelt.
  • Nach dem Eingang des Meldebogens nimmt das KI Kontakt zur Familie bzw. zu den Erziehungsberechtigten auf und vereinbart einen Beratungstermin.

Es gilt also: Kein Termin ohne Meldebogen – Ohne Termin keine Beratung!

Beim Beratungstermin erfolgen eine Einschätzung des Bildungsstands der Schüler/Innen durch eine qualifizierte Lehrkraft sowie der Hinweis auf die Einschulungsuntersuchung durch die Kreis-Gesundheitsbehörde. Die Gesundheitsbehörde wird vom KI über die neu zu beschulenden Kinder/Jugendlichen informiert und führt nach einer Terminvereinbarung die Einschulungsuntersuchung durch.
Das KI nimmt nach der Beratung Kontakt zu einer geeigneten Schule auf und informiert die Familie / den Erziehungsberechtigten des/r Schülers/in.

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Meldebogen der KI | PDF


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