Sanierung kommunaler Einrichtungen

Neues Förderprogramm für die Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur.

Der Sanierungsstau bei den kommunalen Sportstätten ist ein Thema, mit dem Sie sich in Ihrer alltäglichen Arbeit – von Kommune zu Kommune unterschiedlich stark – immer wieder auseinandersetzen müssen. Das Konjunkturpaket II hat in den Jahren 2009 bis 2011 zu einer spürbaren Verbesserung geführt, da allein in NRW rund 460 Millionen Euro in (Schul-) Sportstätten investiert wurden.

Zur Entlastung der kommunalen Haushalte und als Konjunkturanreiz plant die Bundesregierung in Kürze ein neues Programm für die Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur aufzulegen. Für die Jahre 2016 – 2018 sollen bundesweit insgesamt 140 Millionen Euro für die Förderung von baulichen Maßnahmen in den genannten Bereichen zur Verfügung stehen. Dabei sind auch von Vereinen genutzte kommunale Sportstätten als Schwerpunkt genannt. Da Maß-nahmen für den Klimaschutz bei der Förderung wohl von besonderer Bedeutung sein werden, verweisen wir auch auf unseren Öko-Check, der den Vereinen als Dokumentation des Sanierungsbedarfs der von ihnen genutzten Sportstätten dienen kann.

Nach unserem Kenntnisstand sind die Verhandlungen über die konkreten Förderbedingungen aktuell noch nicht abgeschlossen. Den derzeitigen Sachstand entnehmen Sie bitte dem als Anlage beigefügten Schreiben des Deutschen Städtetages. Der DOSB bemüht sich aktuell darum, eine trägerneutrale Förderung durchzusetzen. Wenn dies gelänge, wäre wie seinerzeit beim KP II auch eine Weitergabe der Fördermittel an Sportvereine möglich.

Nach derzeitigem Zeitplan soll bereits sehr kurzfristig Mitte September der Projektaufruf an die Kommunen erfolgen. Um dann schnellstmöglich im Sinne des Sports reagieren zu können, empfehlen wir Ihnen, zeitnah das Gespräch mit „Ihrer“ kommunalen Sportverwaltung und den Sportvereinen zu suchen, um eine gemeinsame Prioritätenliste der drängendsten Sanierungsnotwendigkeiten aus Sicht des Sports zu erarbeiten. Bereits im Oktober soll die fachgutachterliche Förderauswahl stattfinden, bevor im November/Dezember die baufachlichen Prüfungen erfolgen.

Aufgrund dieses sehr engen Zeitfensters hat der KreisSportBund Unna e.V. diese Information am 31.08.2015 an die SSV/GSV weiter geleitet, um eine unmittelbare Bearbeitung der Thematik in allen Kommunen zu ermöglichen.

Diese Chance zur Verbesserung der infrastrukturellen Rahmenbedingungen sollte sich der organisierte Sport keinesfalls entgehen lassen!

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<link file:493 _blank download file>25.09.2015 Mitteilung Deutscher Städtetag | PDF